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Vertriebenen- und Staatsangehörigkeitsrecht

Bereits seit 1994 betreuen wir Mandanten auf den Rechtsgebieten des BVFG und des StAG:

  • Aufnahmeverfahren von Spätaussiedlern. Anfechtung von ablehnenden Bescheiden des Bundesverwaltungsamtes, Führung von Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln, dem Oberverwaltungsgericht NRW und dem Bundesverwaltungsgericht
  • Feststellung deutscher Staatsangehörigkeit bei örtlichen Behörden oder beim Bundesverwaltungsamt für Mandanten mit Wohnsitz im Ausland
  • Einbürgerungsverfahren
  • Prüfung des Verlustes deutscher Staatsangehörigkeit

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu: