Änderung des Einbürgerungsrechts 2024 | Change in German naturalization law
Der Bundestag hat im Januar 2024 wichtige Änderungen zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen:
- Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Kein Verlust deutscher Staatsangehörigkeit bei Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit
- Verkürzte Einbürgerungsfristen
- Erwerb deutscher Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland nach nur noch 5-jährigem Aufenthalt der Eltern (falls ein Elternteil bereits die Niederlassungserlaubnis besitzt)
Unser Angebot für Sie:
Wir bereiten Ihren Einbürgerungsantrag vor, reichen ihn für Sie bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein, betreuen Ihr Verfahren und führen den Schriftwechsel mit der Behörde bis zum Abschluss der Angelegenheit. In vielen Fällen kann das Verfahren auch beschleunigt werden, falls Sie bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt haben.
Kontaktieren Sie uns bitte bei Interesse zunächst per Email: kanzlei.haak@gmail.com.
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In January 2024, the Bundestag passed important changes to naturalization and citizenship law:
Retention of previous citizenship
No loss of German citizenship when applying for another citizenship
Shortened naturalization periods
Acquisition of German citizenship by birth in Germany after only 5 years of residence of the parents (if one parent already has a settlement permit)
Our offer for you:
We prepare your naturalization application, submit it to the relevant naturalization authority on your behalf, supervise your procedure and handle the correspondence with the authority until the matter is concluded.
In many cases, the process can also be expedited if you have already submitted an application for naturalization.
If you are interested, please contact us first by email: kanzlei.haak@gmail.com.